Sicherheit und Raum

Analysieren - Planen - Umsetzen 

Beleuchtung* 

 

 

 

 

 

 

Nichts wird so regelmäßig in den Zusammenhang mit SICHERHEIT gebracht wie das Thema Licht bzw. Beleuchtung. Die dabei gern getätigte Kernaussage, dass ein MEHR an Licht auch gleichbedeutend mit einem MEHR an SICHERHEIT ist, zeigt sich vor dem Hintergrund einer wissenschaftlichen Betrachtung als viel zu vereinfacht. Dennoch zeigt sich gerade bei diesem Thema, dass es gibt wohl keinen Bereich in der Sicherheitsdiskussion gibt, bei welchem der Bedarf an einer gründlichen Bestandsaufnahme des öffentlichen Raumes so deutlich wird wie bei dem Thema Beleuchtung.

Licht ist nicht gleich Licht und wirkt sich zum Teil erheblich auf menschliches Verhalten und dessen Wahrnehmung aus. Dass hierbei ein durchdachtes WENIGER nicht selten ein MEHR an SICHERHEIT ergibt, zeigt sich nicht selten. Licht ist immer kontextbezogen, individuell für den jeweiligen Raum, zu betrachten und an deren natürlichen Dynamik und dessen Beschaffenheit auszurichten.

Insbesondere da Licht das Raum- Sicherheitsempfinden der Bevölkerung als auch die objektive Sicherheit (insbesondere Gewalt- und Eigentumsdelikte im öffentlichen Raum) beeinflusst, zeigt sich die Wichtigkeit einer entsprechenden sicherheitsfokussierten Nutzung der Beleuchtung des öffentlichen Raums. Studien haben aufgezeigt, dass durch passgerechte Beleuchtungskonzepte Kriminalität, aber auch anderes störendes Verhalten (Alltagsirritationen), und zudem das Empfinden im öffentlichen Raum (Sicherheitsgefühl, Steigerung der Attraktivität des Raumes) deutlich positiv beeinflusst werden können. Diese positiven Effekte dürfen aber nicht zufällig entstehen sondern müssen als Grundsätzlichkeit in die entsprechende Planung einfließen. Da Lichtwirkung immer kontextbezogen und individuell entstehen, muss der jeweilige Raum analysiert werden. Es zeigt sich der deutliche Bedarf einer sicherheitsfokussierten und raumbezogene Wissensvermittlung an die jeweilig Planenden. Dabei ist nicht nur die räumlich-technische Gestaltung (was ist wie im Raum vorhanden bzw. wie angeordnet) von Bedeutung (da dieses u.a. maßgeblich auf Blendwirkung, Adaption, Verschattungen, etc. wirkt), sondern die verschiedenen Nutzungen als auch die Nutzerinnen und Nutzer müssen berücksichtigt werden. Es besteht ein deutlicher Unterschied in dem Bedarf an eine Beleuchtung vor einer Schule oder Kindergarten in Abgrenzung zu einer Beleuchtung vor einem Seniorenheim. Auch Parkanlagen, Plätze, Rad- und Gehwege sowie Tunnel bzw. Unterführungen müssen einer anderen Betrachtung unterliegen als z. B. eine innerstädtische Durchfahrtstraße.

Viele kommunale Beleuchtungsplanungen zeigen sich ausnehmend auf den Straßenverkehr fokussiert. Was neben der eigentlichen Straße so passiert, bleibt im wahrsten Sinne des Wortes „unbeleuchtet“. Es besteht Uneinigkeit im Umfang und Bedarf des zu beleuchtenden Raum und somit ergibt sich allein schon daraus ein unüberwindbares Planungshindernis. Erst wenn festgelegt ist, was alles beleuchtet werden soll, kann die Frage des „Wie“ beantwortet werden.   Hierbei müssen viele sicherheitsrelevante Besonderheiten im Raum berücksichtigt werden und was die Beleuchtung alles umfassen soll. In Bezug auf SICHERHEIT werden oftmals Begriffe wie Sichtbeziehungen, Orientierung, Gesichtserkennung, Einsehbarkeit, etc. benannt. Dieses bedeutet für die Beleuchtung, dass festgelegt werden muss, in welchen Bereichen die horizontale Beleuchtung (z. B. die Straßenoberfläche) und / oder die vertikale Beleuchtung (z. B. zur Gesichtserkennung) bedeutsam ist und was eine solche stören kann. Die kommunale Vorstellung, dass ein Masterplan „öffentliche Beleuchtung“ hier das Allheilmittel sein kann, zeigt sich immer dann falsch, insofern nicht sämtliche lichtbeeinflussende Faktoren miterfasst werden. Die Gesamtheit der Faktoren sind aber so vielfältig, dass derartige beleuchtungsfokussierte Masterpläne dieses regelmäßig nicht berücksichtigen. Die verschneidende, sicherheitsfokussierte Analyse von Beleuchtung umfasst immer alle Parameter einer verantwortungsvollen kommunalen Beleuchtung, sowohl in ihrer ökologischen, ökonomischen als auch technischen Komponente.

Beispielhafte Bedarfe an einer ökologisch (z. B. „insektenfreundlichen“) optimierten Beleuchtung, ob diese den Raum und die dort vorhandenen baulichen gestalterischen Gegebenheiten akzentuieren soll, oder ob es an der Örtlichkeit störende Personengruppen gibt, müssen vorab definiert werden. Diese Definition bzw. Bedarfe sind von unverzichtbarer Bedeutung bei der Wahl der Leuchte u. a. in Bezug auf deren Licht- und Farbwiedergabe und die Gleichmäßigkeit. Auch die Energieeffizienz ist optimiert über die hierfür bedeutsame Farbtemperatur (warmweiß, neutralweiß, kaltweiß) darstellbar.

Es gibt grundsätzliche Ausrichtungen der Beleuchtung (technisch, dekorativ, dynamisch) und alles dies (und noch viel mehr) ist auf den jeweiligen Raum zu beziehen, um so eine optimierte, energie- und CO²- berücksichtigende, wirtschaftliche als auch sicherheitsoptimierende Beleuchtung zu bekommen. Insbesondere da die Kommunen sich langfristig durch ihre Lichtplanung binden, müssen hier eine zukunftsorientierte und anpassbare Lösungen gefunden werden.

Da die Beleuchtung im öffentlichen Raum auch immer ein SICHERHEITSRELEVANTES INFRASTRUKTURRASTER einer Kommune darstellt, darf eine einseitige Ausrichtung (ohne erweiterte Nutzbarkeit im Rahmen einer Sicherheitsbetrachtung) nie stattfinden. Jeder Leuchtpunkt einer Stadt kann auf eine adaptive sicherheitsfokussierte Nutzung abgestimmt werden. Dieses gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob hierfür aktuell Bedarf besteht oder nicht. Ist die Infrastruktur erst einmal errichtet, wird eine sicherheitsfokussierte Erweiterung weder so einfach noch günstig nachzurüsten sein. Eine sicherheitsfokussierte Beleuchtungsinfrastruktur bedeutet für eine Kommune, dass sie die zur Verfügung stehenden Leuchtpunkte zum Leiten und Lenken sicherheitsrelevanter Aktivitäten nutzen kann. Alles was für eine Kommune auch ansonsten von Mehrwert ist (z. B. Messergebnisse der Lichtpunkte zu Temperatur, Nutzungsverhalten oder Lichtsteuerung im klassischen Sinne) zeigt sich auch in Bezug auf SICHERHEIT IM ÖFFENTLICHEN RAUM unverzichtbar. So können Verkehrsflüsse durch Lichttechnik umgelenkt, Zugangsberechtigungen verdeutlicht, unerwünschte Störungen (z. B. Schadnager, störendes menschliches Verhalten) beeinflusst werden.

Ist eine solche Beleuchtung dann definiert, müssen weitere Maßnahmen z. B. der Grünflächen(pflege), Müllmanagement, Möblierung, etc. zukünftig die auch Beleuchtungsnotwendigkeiten berücksichtigen. Es erscheint schon bemerkenswert, dass Bäume und Laternen in der kommunalen Wirklichkeit oftmals eine untrennbare "Beziehung" führen.

Eine öffentliche Beleuchtung hat alle raumbezogenen Faktoren zu berücksichtigen. Gleichermaßen sind diese Faktoren aber auch mit den jeweiligen Beleuchtungskonzepten in Einklang zu bringen. Gerade im Bereich der kommunalen Verwaltung zeigt sich regelmäßig, dass Beleuchtungskonzepte eindimensional, generalisiert und unabhängig von der Geeignetheit in der jeweiligen kleinräumigen Betrachtung festgelegt werden. Allein die Betrachtung von sog. Angsträumen zeigt aber bereits, dass eine gesamtstädtische Beleuchtungskonzeption in der Regel ungeeignet ist einen so speziellen Raum individuell zu berücksichtigen. Die Anforderungen an Beleuchtungsnotwendigkeiten und Ausrichtungen sind in der gesamtstädtischen Betrachtung derart unterschiedlich, dass diese zum Teil diametral voreinander abweichen. Auch hier kann nur eine SICHERHEITSAUDITIERUNG die Passgenauigkeit einer Beleuchtung sichern. Eine solche SICHERHEITSAUDITIERUNG ist aber kein Selbstzweck, sondern das hieraus sich ergebende Wissen muss den Akteurinnen und Akteuren auch zur Verfügung gestellt werden.                    


 

 

 

* Es handelt sich um eine sehr verkürzte Zusammenfassung dieses Themas. Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie mich.